Ja – seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen.
Das Urteil verpflichtet Arbeitgeber dazu, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen.
Mit einer digitalen Zeiterfassung wie A-Timer können Unternehmen alle Anforderungen automatisch erfüllen.